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Der Pfarrgemeinderat (im Bistum Aachen seit November 2013 Pfarreirat) ist ein Gremium in einer katholischen Pfarrgemeinde/Kirchengemeinde, dessen Mitglieder zusammen mit dem Pfarrer und den anderen Pfarrgeistlichen und Mitarbeitern "zur Förderung der Seelsorgstätigkeit mithelfen" (can. 536 CIC). Er ist zu unterscheiden von der Kirchenverwaltung, die sich um die Vermögens- und Personalfragen kümmert.

Meist wird der Pfarrgemeinderat von den Mitgliedern der Pfarrgemeinde gewählt. In anderen Fällen (Bistum Essen) wird der Pfarrgemeinderat gebildet aus entsendeten Vertretern mehrerer untergeordneter Gemeinderäte, die wiederum an den innerhalb einer Pfarrei bestehenden Gemeinden gewählt werden.

Je nach Größe der Pfarrei und der Ordnung der jeweiligen Diözese sind Mitgliederzahl und Aufgaben dieses Gremiums verschieden festgelegt. Die Einrichtung von Pfarrgemeinderäten geht auf einen Beschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) zurück. Das Dekret Apostolicam Actuositatem über das Apostolat der Laien regt die Einrichtung beratender Gremien in den Pfarrgemeinden an. In dieser Entwicklung zeigt sich auch der Wandel von der ausschließlich pastoral versorgten zur mit-sorgenden Gemeinde. Um seine Arbeit leisten zu können, bildet der Pfarrgemeinderat Ausschüsse - etwa zu den Themenbereichen Mission, Liturgie, Caritas, Massenmedien, Jugend, Bau und Verwaltung. In diese Ausschüsse können teilweise auch Nichtmitglieder berufen werden.

Für die Diözesen in Deutschland gilt im Rückgriff auf die Würzburger Synode (1976): Lediglich beratend wird der Pfarrgemeinderat bei allen Angelegenheiten tätig, die dem Pfarrer als beauftragtem Seelsorger und Leiter der Gemeinde übertragen sind. Beschließen kann er Maßnahmen, die den Dienst der Gemeinde für die Gesellschaft und die Welt betreffen: zum Beispiel Caritas, Medien, Dritte-Welt-Projekte, Politik und Kirchenasyl. Nicht in die Zuständigkeit des Pfarrgemeinderates fallen Fragen der Vermögensverwaltung. Für sie ist der Kirchenvorstand zuständig.

(Quelle: Wikipedia, Artikel: Pfarrgemeinderat)

Das unserem Pfarreirat (PR) übergeordnete überpfarrliche Gremium ist der Rat der Gemeinschaft der Gemeinden Stolberg-Süd (GdG-Rat).

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