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In der römisch-katholischen Kirche können im Bedarfsfall neben den Akolythen auch andere getaufte, gläubige Laien, Männer wie Frauen, mit der Austeilung der Kommunion beauftragt werden. Sie werden Kommunionhelfer genannt. Ein kirchliches Amt haben sie nicht inne. Ihr Dienst beschränkt sich auf das Austeilen der Kommunion, des konsekrierten Brotes beziehungsweise Weines, das heißt des Leibes Christi oder des Blutes Christi im Kelch:

Die bischöfliche Beauftragung als Kommunionhelfer ist zeitlich (meist fünf Jahre, mit der Möglichkeit der Verlängerung) und örtlich (eigene Pfarrgemeinde / Seelsorgseinheit) begrenzt. Sie begründet keine weitere liturgische oder sonstige Funktion in der Pfarrei, allerdings kann unter Umständen dieselbe Person verschiedene andere Aufgaben im Gottesdienst auf sich vereinen (etwa Messdiener, Lektor oder Pastoral-/Gemeindereferent), was aber der gewünschten Vielfalt der liturgischen Dienste eher abträglich ist. Der Dienst als Kommunionhelfer ist auch nicht Voraussetzung zur Übernahme einer dieser Aufgaben. Ein künftiger Diakon und Priester muss vor seiner Ordination den Dienst als beauftragter Akolyth versehen. Zunehmend werden auch Gottesdienstbeauftragte als Kommunionhelfer eingesetzt.

(Quelle: Wikipedia, Artikel: Kommunionhelfer)